Bisher war das Geschäftsfeld der Testamentsvollstreckung den Rechtsanwälten und vereinzelt auch Notaren vorbehalten. Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen vom 11.11.2004 entschieden, dass grundsätzlich jedem die gewerbsmäßige Testamentsvolltreckertätigkeit erlaubt ist. Der Entwurf des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes setzt diese Entscheidung konsequent um und führt die Testamentsvollstreckung ausdrücklich unter den erlaubnisfreien Tätigkeiten auf.
Damit eröffnet sich für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken und Finanzdienstleister ein ganz neues lukratives Geschäftsfeld. Zusätzlich ergeben sich aber auch für Rechtsanwälte und Notare neue Möglichkeiten. Die Testamentsvollstreckung kann den genannten Marktteilnehmern dazu dienen, nicht nur einzelne Kunden zu Lebzeiten langfristig zu binden, sondern generationsübergreifend Dienstleistungen rund um die Vermögenssorge zu erbringen.
Im Mai 2007 startete das Kompaktstudium Testamentsvollstreckung erstmalig am Sitz der EBS Business School in Oestrich-Winkel bei Wiesbaden. Im Rahmen des fünftägigen Kompaktstudiums werden alle wesentlichen Aspekte der Testamentsvollstreckung beleuchtet und praxisnah geschult. Die EBS FINANZAKADEMIE rundet damit das Angebot im Bereich der Vermögensnachfolge ab und wird so ihrem Ruf, das Weiterbildungssegment für Finanzdienstleister in Deutschland anzuführen, gerecht.
Erfolgreiche Absolventen erwerben den Titel "Testamentsvollstrecker (EBS)".
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